Mehr Leistung, mehr finanzielle Sicherheit
2005 wurde das neue Mutterschaftsversicherungsgesetz eingeführt. Es sieht für die Dauer von maximal 14 Wochen einen Betrag von 80 % des zuletzt versicherten Lohnes (max. CHF 196.00 / Tag) vor. Atupri bietet Firmen drei Optionen zur Verbesserung der Leistung an:
Zusatzversicherung Geburtengeld Ergänzung
Zur Deckung von 10 oder 20 % der nicht durch die obligatorische Mutterschaftsversicherung gedeckten 80 % des versicherten Lohnes.
Zusatzversicherung Überschusslohn
Zur Ergänzung der Löhne, welche über die gedeckten CHF 196.00 / Tag hinausgehen. Wahlweise zu 80, 90 oder 100 % während 14 oder 16 Wochen.
Zusatzversicherung Wochenergänzung
Diese Zusatzversicherung verlängert die Versicherungsdauer der obligatorischen Mutterschaftsversicherung um 14 Tage. Wahlweise zu 80, 90 oder 100 %.
Die Ergänzungen zur gesetzlichen Mutterschaftsversicherung können wahlweise versichert werden – unsere Fachleute präsentieren Ihnen gerne die Kalkulationsgrundlagen und Entscheidungshilfen. Ein Anruf genügt.





