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Mehr Leistung, mehr finanzielle Sicherheit

2005 wurde das neue Mutterschaftsversicherungsgesetz eingeführt. Es sieht für die Dauer von maximal 14 Wochen einen Betrag von 80 % des zuletzt versicherten Lohnes (max. CHF 196.00 / Tag) vor. Atupri bietet Firmen drei Optionen zur Verbesserung der Leistung an:


Zusatzversicherung Geburtengeld Ergänzung

Zur Deckung von 10 oder 20 % der nicht durch die obligatorische Mutterschaftsversicherung gedeckten 80 % des versicherten Lohnes.


Zusatzversicherung Überschusslohn

Zur Ergänzung der Löhne, welche über die gedeckten CHF 196.00 / Tag hinausgehen. Wahlweise zu 80, 90 oder 100 % während 14 oder 16 Wochen.


Zusatzversicherung Wochenergänzung

Diese Zusatzversicherung verlängert die Versicherungsdauer der obligatorischen Mutterschaftsversicherung um 14 Tage. Wahlweise zu 80, 90 oder 100 %.


Die Ergänzungen zur gesetzlichen Mutterschaftsversicherung können wahlweise versichert werden – unsere Fachleute präsentieren Ihnen gerne die Kalkulationsgrundlagen und Entscheidungshilfen. Ein Anruf genügt.

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