Ferien und Reisen – wo andere Standards gelten...
Vor Antritt zu Auslandreisen vergessen wir leider nur zu oft, dass verändertes Klima, fremdes Essen, ungewohnte Verhaltensweisen zu Krankheiten und Unfällen führen können. Das kann im Ausland rasch teuer werden, denn die gesetzlichen Leistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Grundversicherung) greifen nicht genug. Sorgen Sie darum vor – KEINE Auslandreise ohne entsprechenden Versicherungsschutz!
Unsere Versicherung Ferien und Reisen können Sie für die gewünschte Dauer auch abschliessen, wenn Sie keine Grundversicherung oder Zusatzversicherung von Atupri haben.
Definitive Reise ins Ausland – Was ist zu tun?
Wenn Sie von der Schweiz definitiv ins Ausland ausreisen/auswandern, dann senden Sie uns eine schriftliche Kündigung zusammen mit der Abmeldungs-Bestätigung Ihrer Wohngemeinde, aus welcher das Datum Ihrer Ausreise ersichtlich ist.
Ihre Deckungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und in den Zusatzversicherungen enden mit dem Datum der Abmeldung.
Internationale Krankenversicherung
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (2-3 Monate vor Ihrer definitiven Abreise) um den Abschluss einer internationalen Krankenversicherung nach VVG (Gesundheitsdeklaration notwendig). Für einen internationalen Versicherungsschutz wenden Sie sich an das folgende Kompetenzzentrum für Auslandschweizer:
Soliswiss AG
Gutenbergstrasse 6
Postfach
CH-3001 Bern
Telefon +41 (0)31 380 70 30
Fax +41 (0)31 381 60 28
info(at)soliswiss.ch
www.soliswiss.ch ![]()
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