Abmeldung Grundversicherung
  • 02 Nov 2022
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Abmeldung Grundversicherung

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Kann ich meine Grundversicherung wegen einer Weltreise kündigen?

Nein. Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Solange Sie in der Schweiz angemeldet bleiben und Ihre Schriften nicht ins Ausland verlegen, können Sie Ihre Grundversicherung nicht pausieren oder auflösen.

Wann ist eine Abmeldung vom Wohnsitz sinnvoll?

Die Vorschriften über die An- und Abmeldungen unterliegen den Behörden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Bitte beachten Sie auch, dass eine Abmeldung bei der Gemeinde nicht zwingend auch zur Aufhebung der Versicherungspflicht in der Schweiz führt. Weitere Information hierzu finden Sie auf dieser FAQ Seite.

Wenn ich für mindestens ein Jahr auf Weltreise ohne festen Wohnsitz gehe, kann ich meine Grundversicherung kündigen und mich günstiger im Ausland versichern lassen?

Nein. Wenn Sie für eine unbestimmte Zeit auf Reisen gehen und sich abmelden, müssen Sie einen neuen Wohnsitz angeben, ansonsten können Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien.

  • Zivilgesetzbuch (ZGB) Artikel 24 Absatz 1 lautet: «Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.»

Ich wandere aus – kann ich meine Grundversicherung wegen einer neuen Stelle im Ausland kündigen?

Ja. Wenn Sie auswandern, können Sie die Schweizer Krankenversicherung während des Jahres auflösen. Lassen Sie dazu die Bestätigung Ihres neuen Wohnsitzes Ihrem Krankenversicherer zukommen. Ab Einreise sind Sie im Ausland versicherungspflichtig.

Ich bin Grenzgänger. Wo bin ich versicherungspflichtig?

Im EU/EFTA-Raum gilt das sogenannte Erwerbsortprinzip. Dieses bestimmt, dass die Krankenversicherung in dem Land abzuschliessen ist, in dem Sie arbeitstätig sind oder waren, beziehungsweise als arbeitslos gemeldet sind. Das Erwerbsortprinzip gilt auch umgekehrt, wenn Sie in der Schweiz wohnen und im Ausland arbeitstätig sind. In diesem Fall besteht eine Krankenversicherungspflicht im Ausland.

Für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich besteht jedoch ein Versicherungswahlrecht, wonach die Möglichkeit existiert, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, um sich weiterhin im Wohnstaat zu versichern. Eine Übersicht der Länder mit Versicherungsoptionsrecht finden Sie auch hier.

  • Gilt nicht für EFTA-Staat Liechtenstein

Ich bin Rentner mit Wohnsitz im Ausland, wo bin ich versicherungspflichtig?

Wenn Sie in einem EU/EFTA-Staat wohnen, aber ausschliesslich aus der Schweiz Rente beziehen, sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig.

Für Rentner, die nach Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien auswandern, gilt ein Versicherungswahlrecht. Mehr dazu finden Sie hier.


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