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Welche Kosten übernehmen Grund- und Zusatzversicherungen?

 

Die Kosten für eine ärztliche Psychotherapie werden wie andere medizinische Leistungen von der Grundversicherung übernommen. Es empfiehlt sich aber, die Kostenübernahme vor dem Therapiebeginn mit der Versicherung und dem Therapeuten zu klären.

1. Was gilt als Psychotherapie?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Therapien bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Das heisst, Kosten für Therapien im Bereich Selbstentwicklung, Selbsterfahrung und Persönlichkeitsreifung werden nicht übernommen.

2. Für welche Psychotherapeuten werden welche Kosten übernommen?
Zunächst eine Hilfe, um sich bei den Berufsbezeichnungen zurechtzufinden:

  • Ein Psychologe hat Psychologie studiert. Mit einer Weiterbildung im Therapiebereich kann er Klienten therapieren, darf aber keine Medikamente verschreiben.
  • Ein Psychiater hat Medizin studiert und eine Fachausbildung in Psychiatrie. Er darf Medikamente verschreiben. 

3. Wie viele Sitzungen werden von der Grundversicherung übernommen?
Führt ein Psychiater (=ärztliche Psychotherapie) die Therapie durch, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für 40 Sitzungen. Sind mehr erforderlich, wird der behandelnde Arzt einen Bericht zu Handen des Atupri Vertrauensarzt erstellen. Atupri entscheidet aufgrund dieses Berichts, ob und für welche Dauer die Psychotherapie weiter übernommen werden kann. Wichtiger Hinweis: In der Grundversicherung wird abzüglich Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) abgerechnet. Bedeutet: Wenn Sie eine Franchise von CHF 2‘500.- gewählt haben, würde diese zuerst ausgeschöpft werden bevor die Grundversicherung übernimmt.

Seit dem 1.7.2022 übernimmt die Grundversicherung auch die Kosten der psychologischen Psychotherapie. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung, sowie eine kantonale Zulassung des Therapeuten. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie. 
Fragen Sie am Besten direkt bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten nach, ob er oder sie eine kantonale Zulassung hat oder melden Sie sich bei uns. Wie helfen Ihnen gerne weiter. Die Grundversicherung übernimmt pro ärztliche Anordnung die Kosten für höchstens 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen bzw. im Zusammenhang mit einer Krisenintervention oder Kurztherapien für Patienten mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation höchstens 10 Abklärungs- und Therapiesitzungen. Sind mehr als 30 Sitzungen erforderlich, so hat der verordnende Arzt dem Atupri Vertrauensarzt einen Bericht zuzustellen. Nicht gedeckt werden Behandlungen bei Therapeutinnen und Therapeuten, die noch in Ausbildung sind. 

Mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die Grundversicherung findet ein Wechsel vom bisherigen Delegationsmodell zum Anordnungsmodell statt. Die delegierte Psychotherapie fällt nach einer Übergangsphase von einem halben Jahr ab Inkrafttreten der Neuregelung weg, weil mit dem Anordnungsmodell die psychologische Psychotherapie umfassend geregelt ist. 

4. Welchen Teil bezahlt die Zusatzversicherung für eine Therapie bei einem Psychologen?
Wird die Psychotherapie durch einen von Atupri anerkannten, allerdings nicht für die OKP zugelassenen Psychologen durchgeführt, übernimmt die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten (wenn du eine abgeschlossen hast). Dafür muss die Therapie ärztlich verordnet sein. Die Atupri Zusatzversicherungen übernehmen folgende Beträge:

  • Mivita: 60 Prozent, höchstens aber CHF 1’000.– (Stufe Reala) bzw. CHF 1’500.– (Stufe Extensa) pro Kalenderjahr.
  • Diversa: 50 Prozent, höchstens aber CHF 1’000.– pro Kalenderjahr


Weitere Fragen zum Thema Psychotherapie kannst du uns natürlich jederzeit in der Kommentarspalte stellen. Wir freuen uns, von dir zu lesen!

PS: Wir haben für die bessere Lesbarkeit auf die Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Berufsbezeichnungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter.

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Misses X, 24.10.2017, 14:58 Uhr
Der Link zum Merkblatt funktioniert nicht.
Yuko Graber , 24.10.2017, 15:04 Uhr
Vielen Dank für den Hinweis. Das Merkblatt gibt es nicht mehr, habe den Text angepasst. Bei Fragen zum Thema ist das Service Center gerne für Sie da. Freundliche Grüsse Yuko Graber, Atupri
Garnier Renée, 02.11.2017, 14:36 Uhr
Hallo Herr Inäbnit Ihre differenzierten Beschreibung zu Psychotherapie und Psychiatrie ist erfreulich, gibt es doch immer noch genügend Leute, auch unter den Ärzten, die den Unterschied nicht kennen. Was mich immer wieder überrascht und ärgert ist, die Minderbezahlung der psychol. Psychotherapie. Wie kann ein Patient mit 5,5 Sitzungen pro Jahr, das ergeben die bezahlten Kosten von fr. 1000.00, eine hilfreiche Unterstützung stattfinde? Bitte erklären Sie mir das. Dabei sind die Psychiater in Bezug zur Psychotherapie viel weniger ausgebildet, z.T. gar nicht, haben kaum Selbsterfahrung und ihre Behandlungen sind dazu noch viel teurer als die der Psychotherapeut/innen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Renée Garnier
Jürg Inäbnit, 03.11.2017, 16:20 Uhr
Liebe Frau Garnier Sie greifen ein für nicht-ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten seit Jahren hängiges Problem auf: sie können ihre Leistungen nicht über die Grundversicherung abrechnen. Dies wird ja auch im Blogbeitrag erwähnt. Es sind zwar, ebenfalls seit Jahren, verschiedene Bestrebungen seitens Fachverbänden und Politik im Gang, nicht-ärztliche Psychotherapie in den Leistungskatalog aufzunehmen. Mit dem jährlichen Ansteigen der Gesundheitskosten hat die Aufnahme neuer Leistungen jedoch einen schweren Stand. Solange nicht-ärztliche Psychotherapien nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden können, müssen Klientinnen und Klienten die nötige Zusatzversicherung haben, wenn sie eine Psychologin oder einen Psychologen wählen, der nicht delegiert arbeitet. Zu Ihrem aufgeführten Beispiel gebe ich Ihnen Recht. Auch mit einer Zusatzversicherung ist in der Regel nur ein kleiner Teil der Kosten für eine Psychotherapie gedeckt. Würde aus einer Zusatzversicherung ein höherer Betrag bezahlt, müsste die Prämie erhöht werden und wäre somit für weniger Leute erschwinglich. Sie sehen, eine Erklärung zu Ihrer Kritik gibt es zwar, eine Änderung ist momentan aber nicht in Sicht. Freundliche Grüsse Jürg Inäbnit
Sonja Lippl, 22.10.2018, 10:07 Uhr
Grüezi, ist in der Zusatzversicherung Mivita oder Diversa auch nichtärztliche Psychotherapie (also keine delegierte) mit eingebunden? Gruss
Yuko Graber, 22.10.2018, 11:24 Uhr
Guten Tag Frau Lippl Danke für Ihre Frage. Ja Mivita beteiligt sich an der nichtärztlichen Psychotherapie. Mivita Reala mit 60 % der Kosten, aber maximal CHF1000.- pro Kalenderjahr. Mivita Extensa mit 60 % der Kosten, aber maximal CHF 1500.- pro Kalenderjahr. Bei (Mivita-Vorgängermodell) Diversa waren es 50 % der Kosten, höchstens CHF 1000 pro Kalenderjahr. Bedingung ist, dass die Therapie vorgängig ärztlich verordnet wurde. Bei weiteren Frage bin ich gerne für Sie da. Yuko Graber, Atupri
Sibylle Pfeiffer, 23.10.2018, 15:20 Uhr
Guten Tag In der von Ihnen angegebenen Therapeutensuche kann man gar nicht nach Psychotherapie selektionieren. Haben sie denn überhaupt anerkannte Therapeuten? In der Wegleitung zur Mivita steht nichts davon, dass die Therapie ärztlich verordnet sein muss für die 60% Beteiligung bis zu 1000.-. Danke für die Klärung freundliche Grüsse Sibylle Pfeiffer
Yuko Graber, 29.10.2018, 10:25 Uhr
Guten Tag Frau Pfeiffer Merci für den Hinweis zur Therapeutenliste, ich habe meine Antwort korrigiert. Kosten für die nichtärztliche Psychotherapie werden aus den spezifischen Leistungen von Mivita erstattet. Dies jedoch nur in den Lebensphasen ab 13-25, also in der Lebensphase 0-12 nicht. Die nichtärztliche Psychotherapie muss vorgängig ärztlich verordnet sein. Ausserdem muss sie bei einem Psychologen oder einer weiteren Fachperson, die im Besitz einer kantonalen Bewilligung zur selbständigen Praxisführung oder Mitglied eines Verbandes der folgenden Verbände ist, durchgeführt werden: - Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, (ASP) - Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP) - Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) Die delegierte Psychotherapie wird aus der Grundversicherung, abzüglich Kostenbeteiligung, erstattet. Die Versicherung übernimmt die Kosten für höchstens 40 Abklärungs- und Therapiesitzungen, sofern die Therapie unter ärztlicher Überwachung erfolgt. Der durchführende Therapeut muss vom delegierenden Arzt angestellt sein und die Leistungen sind in dessen Praxis zu erbringen. Die Rechnungsstellung muss dann durch den delegierenden Arzt nach anerkanntem Tarif erfolgen. Sollte die delegierte Psychotherapie nach den 40 Sitzungen weitergeführt werden müssen, hat der behandelnde Arzt dem Vertrauensarzt rechtzeitig einen ausführlichen Bericht zu senden. Freundliche Grüsse Yuko Graber, Atupri
Ercan Kilic, 24.12.2018, 20:20 Uhr
Sehr Geehrte Damen und Herren von der Atupri Versicherung , Ich Spiele mit dem Gedanken mich in eine Klinik Einweisen zulassen da es mir Psychisch Sehr Schlecht geht , nur ist mir nicht Klar ob meine Grundversicherung die Kosten Übernehmen würde , Ich Leide unter Starken Depressionen und kann meine Wohnung nicht mehr Verlassen , falls die Grundversicherung diese Kosten nicht Abdeckt kann ich die Zusatzversicherung noch im Nachhinein Abschließen oder gäbe es da irgendwelche Probleme ? MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN ERCAN KILIC
Yuko Graber, 07.01.2019, 11:09 Uhr
Guten Tag Herr Kilic Ich werde Sie per E-Mail kontaktieren, um Ihnen Ihre Frage persönlich beantworten zu können. Freundliche Grüsse Yuko Graber, Atupri