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Blog-Stillgeld
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Stillgeld: Eine Anerkennung für stillende Mütter

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2 Min.

Zusatzversicherung Mivita zahlt ein Stillgeld von CHF 200.– an Mütter aus, die ihr Kind während mindestens zehn Wochen gestillt haben.
 

Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 hat der Gesetzgeber das so genannte Stillgeld abgeschafft. Bis dahin erhielten alle stillenden Mütter einen Beitrag aus der Grundversicherung, das Stillgeld. Anstelle des Stillgeldes führte die Gesetzesrevision die Stillberatung ein. Jede Mutter hat Anrecht auf eine Beratung durch eine speziell ausgebildete Pflegefachfrau. Vorgesehen sind drei Beratungssitzungen.


Stillgeldbestätigung bei Arzt oder Hebamme einholen

Einige Versicherungen haben damals beschlossen, die Tradition des Stillgelds fortzuführen und machten es zum Teil der Leistungen der Zusatzversicherungen. Auch die Zusatzversicherung Mivita von Atupri vergütet stillenden Müttern ein Stillgeld in Höhe von 200 Franken. Voraussetzung ist, dass die Mutter mindestens 10 Wochen lang gestillt hat und ein Arzt oder eine Ärztin, die Hebamme oder die Mütterberatung eine entsprechende Bestätigung ausstellt. Die Bestätigung gibt es hier als Vorlage im PDF-Format – einfach runterladen, ausfüllen, unterschreiben lassen und an Atupri zurücksenden. Das Stillgeld wird übrigens pro gestilltem Kind ausgerichtet, dass heisst bei Zwillingen wird ein Stillgeld von 400 Franken ausbezahlt.

Wie lange die stillende Mutter schon Mivita-versichert ist, ist dabei unerheblich. Das heisst, auch wenn die Versicherung z.B. erst vor sechs Wochen abgeschlossen wurde, wird das Stillgeld ausbezahlt. Abschliessen kann man Mivita bequem online via Prämienrechner.


Stillen ist wieder im Trend

Nachdem das Stillen vor 30 Jahren noch als unschick galt, sehen wir heute einen eigentlichen Boom. Stillen ist die natürlichste Art, ein Neugeborenes zu ernähren. In der Schweiz bemühen sich verschiedene Organisationen, das Stillen und die Akzeptanz des Stillens zu fördern.

Inzwischen weitgehend geklärt ist die Frage, ob denn nun Muttermilch oder Fertigmilch für das Kind besser sei. In ihrer Stillbroschüre schreibt die Schweizerische Stiftung zur Förderung des Stillens: «Die heutige Säuglingsmilchnahrung deckt die Ernährungsbedürfnisse der Säuglinge.» Auch auf emotionaler Ebene sind keine Nachteile zu befürchten, wenn eine Mutter nicht stillt: «Auch bei der Ernährung mit der Flasche kann zwischen Mutter und Kind eine gleich tiefe Beziehung entstehen wie beim Stillen.»


Die Weltstillwoche

Die Stillförderung Schweiz richtet jedes Jahr in der Kalenderwoche 38 die Weltstillwoche in der Schweiz aus. 2015 stand die Woche unter dem Motto «Stillen und Arbeit – machen wir es möglich». Auf der Website der Stiftung finden sich zudem zahlreiche Informationsunterlagen, eine Broschüre, eine DVD zum Thema, aber auch ein neu erschienener Sachcomic.

» Download: Stillzeit-Bestätigung

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Elea Mustafa, 31.08.2021, 11:50 Uhr
Wie lange bekommen stillende Mütter Geld oder wie oft?
Atupri Gesundheitsversicherung, 01.09.2021, 12:51 Uhr
Hi Elea, das Stillen ist in der Grundversicherung nicht versichert. Wenn Sie jedoch unsere Zusatzversicherung Mivita abgeschlossen haben, wird für die Altersgruppen 13-25 und 26-44 nach mindestens 10 Wochen Stillzeit ein Stillgeld von CHF 200.- bezahlt. Die Stillzeit muss von einem Arzt, einer Hebamme oder einer Mütterberaterin bestätigt werden. Der Beitrag von CHF 200.- wird nur vergütet, wenn der Höchstbetrag pro Kalenderjahr (Mivita Reala CHF 1'000.- oder Mivita Extensa CHF 1'500.-) noch nicht ausgeschöpft ist. Liebe Grüsse, Atupri
Manuela Huwiler, 17.09.2021, 20:07 Uhr
Erhalte ich auch ein Stillgeld, wenn ich ab 1. Januar bei Atupti versichert bin und mein Kind bereits Ende November auf die Welt kommt. Oder muss ich dann ab dem 1. Januar noch 10 Wochen stillen, um ein Stillgeld zu erhalten?
Atupri Gesundheitsversicherung, 20.09.2021, 16:06 Uhr
Hi Manuela, vielen Dank für deinen Kommentar! Das Stillgeld wird bei einem Neuabschluss ab dem 1. Januar auch dann gezahlt, wenn die versicherte Person noch keine 10 Wochen mit Mivita versichert war. Die bisherige Stillzeit wird angerechnet. Allerdings muss das Kind mindestens 10 Wochen lang gestillt worden sein, damit die Kosten erstattet werden können. Dazu benötigt es eine Bestätigung von einem Arzt, einer Hebamme oder einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Freundliche Grüsse, Atupri
Nathalie Freiburghaus , 01.11.2021, 13:51 Uhr
Guten Tag Habe vor 5 Jahre meine Tochter geboren, habe sie 2 Jahre gestillt kann der Nachweis bringen, bekomme ich das Geld auch noch? Wahr ja bei Ihnen Versichert.
Atupri Gesundheitsversicherung, 16.11.2021, 15:30 Uhr
Hi Nathalie, vielen Dank für deine Anfrage. Leider besteht in diesem Fall kein Anspruch mehr auf das Stillgeld. Der Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversicherung erlischt nach 2 Jahren. Liebe Grüsse, Atupri