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Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarung AtupriLab

Zwischen Atupri Gesundheitsversicherung, Zieglerstrasse 29, 3001 Bern (nachfolgend Atupri genannt) und AtupriLab Teilnehmenden (nachfolgend AtupriLab Mitglieder genannt).


Im Rahmen von AtupriLab werden AtupriLab Mitgliedern verschiedene Informationen zugänglich gemacht. Um sowohl die Geheimhaltung dieser Informationen durch AtupriLab Mitglieder als auch die uneingeschränkte Nutzungs-/ Verwertungsmöglichkeit an den von AtupriLab Mitgliedern im Rahmen von AtupriLab generierten Kenntnissen durch Atupri sicherzustellen, schliessen die Parteien folgende Geheimhaltungsvereinbarung:

  1. AtupriLab Mitglieder verpflichten sich, die Informationen (Unterlagen, Daten, Kenntnisse, Erfindungen und Angaben, die schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise direkt oder indirekt übermittelte werden) vertraulich zu behandeln und zu keinem anderem als dem zur Beantwortung in AtupriLab notwendigen Zweck zu nutzen bzw. zu bearbeiten sowie an keine Drittpersonen bekannt zu geben.
  2. Insbesondere verpflichten sich AtupriLab Mitglieder, keine vertraulichen Informationen über Atupri absichtlich für eigene oder fremde wirtschaftliche Zwecke oder Social Media zu verwenden.
  3. Alle Dokumente und Informationsträger bleiben Eigentum von Atupri. AtupriLab Mitglieder verpflichten sich, die von Atupri zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationsträger nach Beendigung von AtupriLab oder jederzeit auf Verlangen von Atupri zurückzugeben oder zu löschen bzw. zu vernichten. Das Herstellen von Kopien ist untersagt. Auf Verlangen wird Atupri die Vernichtung bzw. Löschung der Informationen schriftlich bestätigen lassen.
  4. AtupriLab Mitglieder anerkennen, dass durch die Verletzung dieser Vereinbarung für Atupri grosser Schaden entstehen kann. AtupriLab Mitglieder haften vollumfänglich für direkten wie auch indirekten Schaden (inkl. allfällige Reputationsschäden) sowie Kosten (inkl. Anwaltskosten von vorprozessualen Vergleichsverhandlungen), der/die durch eine allfällige Verletzung dieser Vereinbarung entstehen.
  5. Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.