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In die Schweiz ziehen

Sie sind neu in der Schweiz? Bei Atupri sind Sie gut beraten und vom ersten Moment an herzlich willkommen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern wird der Versicherungsbeitrag in der Schweiz nicht automatisch vom Lohn abgezogen. Die Grundversicherung ist eine Pflichtversicherung und ab dem ersten Tag in der Schweiz obligatorisch. Die Zusatzversicherungen sind freiwillig, werden aber empfohlen.


Grundversicherung

Die Grundversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle Schweizer Einwohner. Sie bietet allen Versicherten den gleichen Leistungsumfang – die Leistungen sind also bei allen Versicherern identisch. Die Höhe Ihrer Prämie (Beiträge) hängt ab von Ihrem Wohnsitz und Alter. Mit der Wahl des Grundversicherungsmodelles und der Franchise (eigener Kostenanteil) können Sie Ihre Versicherungskosten jedoch deutlich reduzieren.


Modelle
  • Die meisten Versicherer bieten unterschiedliche Grundversicherungsmodelle an.
  • Die Leistungen sind bei allen Modellen die selben.
  • Die Modelle unterscheiden sich lediglich in der Höhe der Kosten und in der Möglichkeit der freien Arztwahl.
  • Beispiel: Sie bezahlen im Modell Standard höhere Prämien und haben freie Arztwahl, während sie im Modell CareMed weniger bezahlen, den Arzt jedoch nicht frei wählen können.
Franchise
  • Die Franchise ist die jährliche Summe, die Sie für entstandene Leistungen selbst übernehmen.
  • Sie erhalten also erst Geld von der Versicherung, wenn die Kosten für bezogene Leistungen Ihre Franchise überschritten haben.
  • Je höher Sie die Franchise wählen, desto tiefer fällt Ihre monatliche Prämie aus.
  • Möglich sind die Franchisen CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'500 (für Erwachsene).
  • Beispiel: Wenn Sie die Franchise CHF 2'500.– wählen, bezahlen Sie tiefere Prämien. Sie erhalten aber erst Geld zurück, wenn Sie bereits jährliche Leistungen für über CHF 2'500.– selbst bezahlt haben.
Selbstbehalt
  • Wenn Sie Ihre jährliche Franchise erreicht haben, müssen Sie sich an den übersteigenden Kosten mit einem Selbstbehalt beteiligen.
  • Der Selbstbehalt beträgt 10 %.
  • Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehaltes liegt bei CHF 700.– (für Erwachsene).

Zusatzversicherungen

Die freiwilligen Zusatzversicherungen sind eine sinnvolle Ergänzung zur obligatorischen Grundversicherung. Sie decken Leistungen, die von der Grundversicherung nicht bezahlt werden.


Mivita
  • Die Mivita Zusatzversicherung von Atupri übernimmt Kosten für Zusatzleistungen wie z.B. Kontaktlinsen, Fitnesscenter oder Alternativmedizin.
  • Die Leistungen von Mivita passen sich automatisch Ihrem Alter und Ihrer Lebenssituation an.
  • Mit Mivita sind Sie auch im Ausland und damit weiterhin in Ihrem Heimatland gut versichert.
  • Der Auslandschutz gilt in Notfällen bis zu CHF 200’000 – allerdings haben Sie hier bei Ihrer Behandlung keine Wahlfreiheit.
Denta
  • Zahnbehandlungen sind im Gegensatz zu anderen Ländern in der Schweiz nicht automatisch mitversichert.
  • Die Zusatzversicherung Denta schliesst diese Lücke.
  • Wichtig: Denta ist nur in Kombination mit Mivita erhältlich.
  • Mit Denta und Mivita können Sie Ihre Zahnbehandlungen auch im Ausland beziehen. Das gilt im Übrigen auch für Brillen und Kontaktlinsen.