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Schluss mit dem lästigen Telefonterror

Nebst zahlreichen Krankenversicherer hat auch Atupri die Branchenvereinbarung gegen die telefonische Kaltakquise und für die Begrenzung der Provisionen unterschrieben.

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Qualität verbessern und Provisionen begrenzen

Ab 1. Januar 2021 tritt die «Branchenvereinbarung Vermittler» in Kraft.  Sie wurde durch die Verbände curafutura und santésuisse gemeinsam erarbeitet.

 

Um die Beratungsqualität sicherzustellen müssen Vermittler zukünftig über bestimmte Ausbildungen verfügen sowie transparent und fair sein. Besonders wichtig ist, dass sie sich als Vermittler zu erkennen geben und den Kunden bei einem telefonischen Abschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. 

 

Unaufgeforderte Anrufe an potenzielle Kunden, sogenannte Kaltakquise, sind verboten. Im Interesse aller Versicherten ist die Regelung, dass Provisionen in der Grundversicherung auf maximal CHF 70.- und bei den Krankenzusatzversicherungen auf eine Jahresprämie begrenzt werden.

 

Freiwilliger Beitritt

Atupri ist der Vereinbarung beigetreten und ist überzeugt, dass der Inhalt den Erwartungen der Kunden und den Qualitätsansprüchen von Atupri entspricht.

 

Die Verbände curafutura und santésuisse streben ein für alle Marktteilnehmenden geltendes Obligatorium der Branchenvereinbarung an. Entsprechende parlamentarische Vorstösse hat das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen.

 


 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Branchenvereinbarung Vermittler