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Unfallergänzung

Bis zum Maximum – unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden noch besser.

Mit der obligatorischen Unfallversicherung erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzliche Pflicht zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden. Die vorgeschriebenen Versicherungsleistungen sind begrenzt. Mit unseren beiden Unfallergänzungs-Versicherungen sind Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell und sozial noch besser abgesichert.


Unfallergänzung VVG (UVG-E): Lohnfortzahlung über Atupri

Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt bei einer versicherten Arbeitsunfähigkeit 80% des Lohnes Ihrer Mitarbeitenden. Die Unfallergänzung VVG (UVG-E) ergänzt den gesetzlichen Pflichtansatz:

  • von 80 % um weitere 10 % oder 20 %.
  • Darüber hinaus können Sie mit der Unfallergänzungs-Versicherung auch Überschusslöhne absichern, die über dem UVG-Maximum von CHF 148’200 pro Jahr liegen.
  • Mit einer weiteren Versicherungsdeckung kommt die Lohnfortzahlung zudem bereits ab dem ersten Tag zu Tragen – und nicht erst ab dem 3. Tag, wie bei der obligatorischen UVG.

Unfallergänzung VVG (UVG-Z): Einfach noch umfassender

Diese Versicherung bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner HDI Global SE an. Sie bietet zusätzliche Leistungen zur Ergänzung der obligatorischen Unfallversicherung an. Mit einer solchen Lösung können Sie insbesondere bei der Anwerbung von Kader-Mitarbeitenden einen hohen Anreiz schaffen.

 

HDI bietet folgende Leistungsbausteine an:

  • Heilungskosten, private Abteilung im Spital
  • Invaliditäts- und Todesfallkapitalien Invaliden- und Hinterlassenenrenten Versicherungsschutz für allfällige Kürzungen der obligatorischen Versicherungsleistungen bei Grobfahrlässigkeit oder Wagnissen

Ihre Vorteile im Überblick
  • Lohnfortzahlung in voller Höhe (100 %)
  • Zusätzlicher Wettbewerbsvorteil bei der Rekrutierung neuer Mitarbeitender
  • Eine persönliche Ansprechperson bei Leistungsfragen – diese kennt Ihre Firma und Bedürfnisse und unterstützt Sie gerne
  • Hochwertiges, individuelles Angebot über unseren renommierten Partner HDI Global SE

Hinweis: Diese Angaben dienen zur Übersicht und Information. Massgebend sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mit den zugehörigen Verordnungen sowie die  Allgemeinen und Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (AVB und ZVB).