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Allgemeine Teilnahmebedingungen AtupriFit

für Events der Atupri Gesundheitsversicherung (Atupri)

1. Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald die Teilnehmerin/der Teilnehmer das Online-Formular abgeschickt hat. Jede Anmeldung wird von Atupri oder des entsprechenden Eventpartners schriftlich per Mail bestätigt. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahren können nur in Begleitung einer erwachsenen Person teilnehmen.

 

2. Sonderregelung wiederkehrende AtupriFit Events

Aufgrund limitierter Teilnahmezahlen, sind alle Events, die bereits im Vorjahr durchgeführt wurden, ausschliesslich den Personen vorbehalten, die nicht am selben Event im Jahr 2019 teilgenommen haben, selbst wenn der Durchführungsort nicht dergleiche ist. Die Regelung betrifft die AtupriFit Events Ski- /Splitboardtour, Langlauf und Schneeschuhwandern. Alle betroffenen Personen haben selbstverständlich die Möglichkeit an zwei anderen AtupriFit Events teilzunehmen.   
 

3. Kosten

Atupri führt kostenpflichtige und kostenlose Events durch. Die Kosten variieren je nach Event und sind entsprechend bei der Ausschreibung des Events vermerkt. Für Atupri-Versicherte (Grund- und/oder Zusatzversicherung(en)) ist die Teilnahme an zwei kostenpflichtigen AtupriFit Events pro Kalenderjahr kostenlos, ab der dritten Teilnahme kostenpflichtig.

 

4. Abmeldung

Falls die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht an dem Event teilnehmen kann, für welche sie/er angemeldet ist, muss bei kostenpflichtigen Events eine telefonische oder schriftliche Abmeldung bis 4 Tage vor dem Event an die entsprechende Kontaktperson erfolgen. Bei kostenlosen Events ist eine telefonische oder schriftliche Abmeldung durch Atupri aus Administrationsgründen und aus Fairness gegenüber anderen Teilnehmern erwünscht.

Meldet sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht rechtzeitig ab, wird bei kostenpflichtigen Events ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– in Rechnung gestellt.

 

5. Physische Voraussetzungen

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er die jeweils in der Ausschreibung des Events geforderten physischen Voraussetzungen erfüllt. Atupri übernimmt keine Verantwortung, falls die physischen Voraussetzungen nicht genügen und dadurch allfällige Mehrkosten entstehen.

 

6. Vorzeitiger Abbruch des Events durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer; partielle Teilnahme

Wird der Event von der Teilnehmerin/des Teilnehmers vorzeitig beendet, hat sie/er keinen Anspruch auf (Teil-)Rückzahlung der bezahlten Kosten. Wird nur ein Teil des Events besucht, besteht kein Anspruch auf Kostenrückvergütung.

 

7.  Ausschluss vom Event

Atupri oder der jeweilige Eventpartner behält sich vor, Personen, welche sich nicht gemäss den Vorgaben der leitenden/zuständigen Personen verhalten, andere Teilnehmende oder sich selbst durch ihr Verhalten gefährden, mit sofortiger Wirkung vom Event auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenrückvergütung.

 

8. Programmänderungen

Grundsätzlich finden die Events bei jeder Witterung statt. Bei einer allfälligen Gefahrenlage können Atupri oder der jeweilige Eventpartner den Event annullieren. Eine im Voraus bezahlte Teilnahmegebühr wird rückerstattet.

Atupri und die jeweiligen Eventpartner behalten sich das Recht vor, den Event an einem anderen als dem ausgeschriebenen Ort durchzuführen, falls die Wetterverhältnisse (z.B. Schneeverhältnisse für Wintersportanlässe) keine planmässige Durchführung erlauben. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmende/der Teilnehmende bereit, allfällige Änderungen des Ortes/der Zeit zu akzeptieren. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.


9. Verwendung von Bildmaterial

Die Teilnehmenden erklären sich bereit, die von Atupri oder dem jeweiligen Eventpartner erstellten Bildmaterial (Fotos, Videos) für eine Weiterverwendung für Posts auf den Atupri Social-Media-Kanälen oder der Atupri Webseite zu erlauben.

 

10. Datenschutz

Die Atupri kann Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der eigenen Kataloge und Newsletter verwenden. Die Kundendaten werden zudem an den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.

 

11.  Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Eine Haftung jeglicher Art wird weder vom Veranstalter noch von Atupri übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.

 

12.  Anwendbares Recht und Gerichtstand

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Bern.