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Ein Paar schaut auf ein Blatt
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Die vier grossen Lücken in der Schweizer Grundversicherung 

Die Grundversicherung bietet Schutz vor vielen finanziellen Risiken, weist jedoch auch Lücken auf: Spital, Nichtpflicht-Medikamente, Nottransporte und Notfallbehandlungen im Ausland sind in der Grundversicherung oft unzureichend oder gar nicht versichert. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Deckungslücken bestehen, die weitreichende finanzielle Folgen haben können.

Lücken der Grundversicherung

  • Es gibt vier grosse Deckungslücken: Spital, Beiträge an Medikamente, Transport, Rettung und Suche sowie Schutz im Ausland. 
     
  • Unerwartete Kosten, gerade im Ausland, können Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen.  
     
  • Mit Atupri Basic haben Sie eine faire und attraktive Zusatzversicherung, die die wesentlichen Lücken zur Grundversicherung schliesst. 
     

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Spital

Als Versicherte oder Versicherter sind Sie dazu berechtigt, sich ein Spital auszusuchen, das in der Spitalliste Ihres Wohnortes beziehungsweise Ihres Wohnkantons aufgeführt ist. Diese Listen sind bei Ihrer Krankenkasse und beim Gesundheitsdepartement des jeweiligen Kantons erhältlich. 

Entscheiden Sie sich freiwillig zu einer Behandlung oder einem Aufenthalt in einem Spital, das nicht auf der Liste geführt ist – zum Beispiel, weil Sie bei einem bestimmten Arzt operiert werden wollen – ist die Kostenübernahme nicht gesichert. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ausserhalb Ihres Wohnkantons in ein Listenspital zu gehen, übernimmt die obligatorische Grundversicherung maximal den Tarif Ihres Wohnkantons. Zusätzliche Leistungen müssen Sie selbst tragen.
Anders ist die Situation, wenn Sie einen medizinischen Notfall haben und in ein Spital müssen, das nicht in der Liste geführt ist. Dann werden die Kosten, die in der allgemeinen Abteilung für Aufenthalt und Behandlung anfallen, abzüglich des Selbstbehalts von 10 Prozent erstattet.

Wichtig: Eine Behandlung oder ein Aufenthalt in der privaten beziehungsweise halbprivaten Abteilung wird von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen. 

Beiträge an Medikamente

Die Grundversicherung deckt eine Vielzahl von Medikamenten ab. Leider gibt es auch eine Liste von Medikamenten, die nicht erstattet werden (sogenannte Nichtpflicht-Medikamente). Falls Sie regelmässig Medikamente benötigen, die nicht abgedeckt sind, können schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Franken pro Jahr entstehen.

Nottransporte

Nottransporte sind in der Grundversicherung nicht ausreichend abgedeckt. Sie denken jetzt vielleicht: "Das brauche ich sowieso niemals." Und das hoffen wir auch. Das Problem besteht jedoch in dem unwahrscheinlichen Risiko, dass Sie trotzdem irgendwann einen Nottransport benötigen könnten. Die Kosten für einen solchen Transport belaufen sich oft auf mehrere Zehntausend Franken, während die Grundversicherung maximal CHF 500 erstattet. Und dabei spielt es keine Rolle, ob der Nottransport per Ambulanz oder Helikopter erfolgt. 
Falls Sie Gönnerin der Rega sind, können Sie im Notfall auf einen Transport zählen. Allerdings werden die immensen Kosten nicht von der Grundversicherung übernommen. Die Haltung der Rega beschreibt sie in ihren Gönnerbestimmungen wie folgt: “Als Dank für Ihre Unterstützung kann die Rega nach eigenem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für bestimmte von ihr erbrachte oder organisierte Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, sofern Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und nicht oder nur teilweise für die Kosten des Einsatzes aufkommen müssen.” 
Es macht zweifellos Sinn, Gönner bei der Rega zu sein, doch die kompletten Kosten für Einsätze werden nur in seltenen Fällen übernommen.

Die Abdeckung von Leistungen im Ausland ist in der Grundversicherung nicht sehr grosszügig bemessen. Eine Repatriierung, also die notfallmässige Rückführung in die Schweiz, ist überhaupt nicht abgedeckt. Dabei kommen Repatriierungen häufiger vor, als viele vermuten. Das Problem: Der Transport in einem Ambulanzflugzeug kann bis zu Hunderttausend Franken kosten.

Schutz bei Notfallbehandlungen im Ausland

In der Grundversicherung sind Notfallbehandlungen zum doppelten Tarif der Schweizer Behandlung abgedeckt. Das klingt zunächst nach einer fantastischen Deckung. Es gibt jedoch drei Schwierigkeiten: 

  • In den jeweiligen Ländern gelten Kostenbeteiligungen, die von der Grundversicherung nicht abgedeckt sind. 
     
  • Im Notfall können Sie das Spital nicht frei wählen und häufig werden Sie in ein Privatspital gebracht oder in einer Privatabteilung behandelt. Die Kosten werden dann den gedeckten Tarif deutlich übersteigen. 
     
  • Spitalkosten variieren von Land zu Land. In Ländern wie Japan, Kanada, Singapur und den USA können immense Kosten entstehen. Wenn Sie in einem dieser Länder eine Spitalbehandlung benötigen, können die Kosten Sie in Existenzschwierigkeiten bringen. Der doppelte Tarif der Schweizer Kosten liegt weit unter den Kosten, die in diesen Ländern anfallen.

 

Fazit

Eine Zusatzversicherung, die diese vier Risiken abdeckt, ist daher sehr empfehlenswert. Der Grund dafür liegt nicht darin, dass diese Leistungen so häufig benötigt werden, sondern darin, dass im Falle des Falles die Kosten immens hoch sind. 

Atupri bietet Ihnen mit der neuen Zusatzversicherung Atupri Basic passgenaue Leistungen für diese vier Risiken an – zu einem attraktiven Preis ab CHF 13.50 pro Monat. Ausserdem sind noch zusätzliche Leistungen in den Bereichen Gynäkologie, Mutterschaft, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Sport & Fitness enthalten. 

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