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Versicherungslücken auf Reisen

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Jedes Jahr reisen zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer ins Ausland: Von Costa Rica über Brasilien bis nach Thailand und Südafrika – die Schweiz ist ein reisefreudiges Land! (Wobei die beiden häufigsten Destinationen Italien und Deutschland sind.) An das Flugticket und die Unterkunft denkt man bei der Planung wohl als erstes – anders sieht es mit dem Versicherungsschutz aus. Wissen Sie, wie gut Sie im Ausland versichert sind, wenn es um einen medizinischen Notfall oder Krankheit geht? 

Klären Sie vor Ihrer Abreise die Einschränkungen und Ausschlüsse Ihrer Versicherung. Nur so wissen Sie, welche Risiken eine Zusatzversicherung abdecken muss.

 

Heilungskosten

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt im Ausland nur die Kosten für die ärztliche Behandlung bei einem medizinischen Notfall. Notfall-Behandlungen sind bis zum Doppelten der Schweizer Tarife versichert – aber in Ländern mit hohen medizinischen Kosten, wie den USA, Kanada, Australien oder Japan, reicht der doppelte Betrag oft nicht aus. Den Rest bezahlen Sie aus eigener Tasche. 

Damit nach einer Notfallbehandlung in den Ferien keine horrende Rechnung in den Briefkasten flattert, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Unsere neue Atupri Basic oder die Reiseversicherung schaffen hier Abhilfe: Haben Sie einen medizinischen Notfall oder erkranken Sie im Ausland, übernehmen wir ergänzend zur Grundversicherung 100 % der Heilungskosten. 

 

Rettung, Bergung und Notfalltransporte

Die Grundversicherung zahlt für Rettungs-, Bergungs- und Notfalltransporte bis zum nächsten Arzt oder Spital maximal CHF 500.- pro Jahr. Das heisst, wenn Sie nur grundversichert sind, in den Dolomiten einen Unfall haben und von der Bergrettung geholt werden müssen, zahlen Sie diesen Einsatz selbst. Das kann ganz schön ins Geld gehen. 

Atupri Basic deckt mit einer attraktiven Prämie ab CHF 13.50 pro Monat Notfall- und Verlegungstransporte sowie Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen bis CHF 20’000.-  im In- und Ausland.

Haben Sie bei uns einen Reiseversicherung   oder die ambulante Zusatzversicherung Mivita  abgeschlossen? Dann übernehmen wir Rettungs-, Bergungs- und Notfalltransporte bis zum nächsten Arzt oder Spital unbegrenzt.

 

Verlegungs-  und Rücktransport (Repatriierung)

Rettung oder Repatriierung (also der Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz) sind in der Grundversicherung bis zu CHF 500.- abgedeckt. Rega-Gönnerinnen und -Gönner werden zwar zurück in die Schweiz gebracht, aber für die Krankenhaus- und Arztrechnungen im Ausland kommt die Rega nicht auf. Dies gilt auch für die Schutzbriefe der meisten Automobilclubs (zum Beispiel ACS, TCS).

Die Reiseversicherung  und die Zusatzversicherung Mivita  übernehmen medizinisch notwendige Verlegungs- und Rücktransporte unbegrenzt.

 

Aufenthalt und Umbuchung, Mitreisende

Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht zurückreisen können und Ihren Flug oder das Hotel umbuchen müssen, beteiligt sich die Grundversicherung daran nicht.

Atupri Basic hilft auch hier: Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht zurückreisen können, zahlen wir bis CHF 5’000.- für Aufenthalts- und Umbuchungskosten. Die Reiseversicherung  übernimmt Hotelkosten für mitversicherte Mitreisende, Angehörige oder die Verlängerung beziehungsweise Umbuchung des Arrangements bis zu CHF 5‘000.-.

 

Gut zu wissen: Die meisten Reiseversicherungen decken nur eine bestimmte Reisezeit ab. Falls Sie eine längere Reise planen, sollten Sie überprüfen, ob Sie Ihre Versicherung anpassen müssen. Die minimale Variante schützt bis zu 15 Tagen, in der maximalen Version bis zu einem Jahr.

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