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«Haltbar bis …» heisst nicht «tödlich ab …»

Haltbarkeit
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Haltbarkeit von Lebensmitteln

«Iiiiihhhhh! Das ist ja abgelaufen! Kann man das noch essen?» – So oder ähnlich tönt es aus der Küche, und das fragliche Lebensmittel steht plötzlich im Rampenlicht. Wie ist das denn nun mit dem Haltbarkeitsdatum? Wie interpretiert man als Konsument die unterschiedlichen Datumsangaben auf Verpackungen richtig?

Mindestens haltbar bis …

Es gibt zwei verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Datumsangaben auf Verpackungen. Die eine Angabe ist das Mindesthaltbarkeitsdatum («Mindestens haltbar bis: …»), bis zu welchem der Hersteller garantiert, dass ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen die vollumfängliche Qualität behält. Deshalb ist der Verzehr des Lebensmittels auch einige Zeit nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in der Regel mit keinem Risiko verbunden, sofern eine sensorische Prüfung auf Aussehen, Geruch und Geschmack erfolgt und in Ordnung ist. Trau deiner Nase!

Zu verbrauchen bis …

Die andere Angabe ist das Verbrauchsdatum («Zu verbrauchen bis: …»). Bei Lebensmitteln, die nach gesetzlicher Vorschrift bei spezifischen Temperaturanforderungen kühl gehalten werden sollten, muss dieses Datum angegeben werden. Der Hersteller garantiert mit der Angabe des Verbrauchsdatums, dass das Produkt bei Einhaltung der Kühlkette bis zu diesem Datum risikolos konsumiert werden kann. Danach kann die Gefahr von krankmachenden Keimen oder schädlichen Stoffen bestehen und der Konsum des Lebensmittels sollte grundsätzlich unterlassen werden.

Zu verkaufen bis …

Schliesslich gibt es noch ergänzende Angaben zu Verkaufsdatum («Zu verkaufen bis: …»), Herstellungsdatum oder Verpackungsdatum. Diese sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und dienen lediglich der Konsumenteninformation und machen keine Aussage zur Haltbarkeit des Produkts. Auch hier gilt: Geschmack, Aussehen und Geruch prüfen und den eigenen Sinnen ruhig trauen!

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