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Zahlungsbedingungen Kryptowährung

 

  1. Die Zahlungen in Kryptowährung erfolgen über das Zahlungssystem der Bitcoin Suisse AG (nachfolgend BS), einen in der Schweiz domizilierten und registrierten Finanzintermediär. BS ist Mitglied beim Verein zur Qualitätssicherung von Dienstleistungen (VQF), welcher seinerseits als Selbstregulierungsorganisation (SRO) der Überwachung durch die FINMA untersteht. BS erhält keine persönlichen Daten. Einzig die Zahlungsreferenz (Rechnungsnummer) wird an BS geschickt.
     
  2. Die ursprüngliche Forderung und die damit zusammenhängende Rechnungsstellung lautet auf Schweizer Franken (CHF). Die Zahlung des Kunden an BS in Kryptowährung über das zur Verfügung gestellte System führt zu schuldbefreiender Wirkung. Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Zahlung mit Kryptowährung die Forderung jederzeit auch in CHF begleichen. Wird der Kunde für eine Forderung gemahnt, ist eine Zahlung mit Kryptowährung nicht mehr möglich, bis die gemahnte Forderung beglichen wird.
     
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlung in Kryptowährungen. Die Zahlungsmöglichkeit kann jederzeit eingeschränkt werden.
     
  4. Soweit eine Rückzahlung des per Kryptowährung beglichenen Betrags notwendig ist, erfolgt diese analog der ursprünglich bestehenden Forderung in CHF. Nach Wahl von Atupri kann diese Rückzahlung in der ursprünglichen Kryptowährung erfolgen, der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückvergütung der bezahlten Kryptowährungen.
     
  5. Der durch das Zahlungssystem generierte Code für die Bezahlung einer Forderung wechselt in regelmässigen Abständen, d.h., der Wechselkurs für den geschuldeten Betrag in Kryptowährung im Verhältnis zum Betrag in CHF wird für einen kurzen Zeitraum, üblicherweise im Bereich von wenigen Minuten, durch BS fixiert. Während dieses Zeitraums liegt das Währungsrisiko bei BS.
     
  6. Das Währungsrisiko für Kryptowährungen trägt im Übrigen der Kunde.
     
  7. Gebühren:
    a.    Die Transaktionskosten zwischen dem Payment Service Provider (BS) und Atupri werden durch Atupri übernommen.
    b.    Die Mining Gebühren und Gas fees werden durch den Kunden übernommen.
     
  8. Jegliche Haftung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, insbesondere Viren, Würmer, Trojaner usw., für Links von und zu anderen Websites sowie für die den Kryptowährungen zugrunde liegende Distributed-Ledger-Technologie übernimmt Atupri keine Haftung. Atupri haftet in keinem Fall für irgendwelche direkte, indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der den Kryptowährungen zugrunde liegenden Distributed-Ledger-Technologie ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Verlust von sonstigen Daten. Dies gilt auch, wenn Atupri ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die Haftung von Atupri im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

    Atupri haftet nicht für Schäden, sofern und so weit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm und Datensicherung – hätte verhindern können. Soweit eine Haftung durch Atupri gegeben ist, ist die maximale Haftung auf den Betrag der ursprünglichen Forderung in CHF limitiert.

Bern, 21. August 2020