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Allgemeine Teilnahmebedingungen AtupriFit für Events der Mammut Alpine Sports (MAS)

1. Vorbemerkung

Für die Events, welche Atupri mit MAS organisiert, gelten sowohl die nachfolgenden allgemeinen AGB der Atupri als auch die der MAS.

 

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald die Teilnehmerin/der Teilnehmer das Online-Formular der MAS abgeschickt hat. Jede Anmeldung wird von Atupri oder der MAS schriftlich per Mail bestätigt. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahren können nur in Begleitung einer erwachsenen Person teilnehmen. Mit der Anmeldung werden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAS Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter MAS.

Atupri übernimmt lediglich die Kosten für den Kurs, wie nachfolgend festgehalten, und kann am Event selber auch teilnehmen, um Bildmaterial zu erstellen.
 

3. Sonderregelung wiederkehrende AtupriFit Events

Aufgrund limitierter Teilnahmezahlen, sind alle Events, die bereits im Vorjahr durchgeführt wurden, ausschliesslich den Personen vorbehalten, die nicht am selben Event im Jahr 2019 teilgenommen haben, selbst wenn der Durchführungsort nicht dergleiche ist. Die Regelung betrifft die AtupriFit Events Ski- /Splitboardtour, Langlauf, Schneeschuhwandern, Mountainbiken und Wandern. Alle betroffenen Personen haben selbstverständlich die Möglichkeit an zwei anderen AtupriFit Events teilzunehmen.   
 

4. Kosten

Für Atupri-Versicherte (Grund- und/oder Zusatzversicherung(en)) ist die Teilnahme an zwei Events pro Kalenderjahr kostenlos, ab der dritten Teilnahme kostenpflichtig. Für Nicht-Atupri-Versicherte ist die Teilnahme kostenpflichtig. Die Kosten variieren je nach Event und sind entsprechend bei der Ausschreibung des Events vermerkt.

 

5. Physische Voraussetzungen

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er die jeweils in der Ausschreibung des Events geforderten physischen Voraussetzungen erfüllt. Atupri übernimmt keine Verantwortung, falls die physischen Voraussetzungen nicht genügen und dadurch allfällige Mehrkosten entstehen.

 

6. Fernbleiben

Falls die Teilnehmerin/ der Teilnehmer nicht an dem Event teilnehmen kann, für welche sie/er angemeldet ist, muss eine telefonische oder schriftliche Abmeldung bis 4 Tage vor dem Event an die entsprechende Kontaktperson erfolgen. Meldet sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht rechtzeitig ab wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– in Rechnung gestellt.

 

7. Verwendung von Bildmaterial

Die Teilnehmenden erklären sich bereit, die von Atupri oder dem jeweiligen Eventpartner erstellten Bildmaterial (Fotos, Videos) für eine Weiterverwendung für Posts auf den Atupri Social-Media-Kanälen oder der Atupri Webseite zu erlauben.

 

8. Datenschutz

Die Atupri kann Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der eigenen Kataloge und Newsletter verwenden. Die Kundendaten werden zudem an den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.

 

9. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Haftung der Atupri wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Bern.