So gehen Sie vor
Sie fühlen sich krank, brauchen ein Arztzeugnis, eine Überweisung oder ein Rezept.
Schritt 1
Melden Sie sich direkt bei Ihrem gewählten* Hausarzt oder Hausärztin für einen Termin.
*Auf der Ärzteliste finden Sie alle Ärztinnen und Ärzte, welche sich als unsere ausgewählten Partner beteiligen.
Schritt 2
Bei Bedarf werden Sie an ein Spital oder Spezialisten weitergeleitet.
Schritt 3
Informieren Sie Ihren Hausarzt oder Hausärztin innerhalb von 20 Tagen zu Überweisungen durch Spezialisten an Dritte, Behandlungen, Nachkontrollen oder eingeholte Zweitmeinungen bei anderen Ärzten.
Die Leistungen der Grundversicherung auf einen Blick
Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen, die von der Grundversicherung gedeckt sind. Die Leistungen sind über alle Modelle und Anbieter dieselben.
Ambulante Behandlungen
Behandlung durch Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM)
- Homöopathie
- Phytotherapie
- Behandlungen durch Ärzte oder Chiropraktiker
- Ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen wie beispielsweise Ernährungsberater, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten
- Impfungen, die im Schweizerischen Impfplan als Empfehlung aufgeführt sind
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre) und für Frauen ab 50 Jahren Mammographie (in Kantonen mit Screening-Programm)
Angebote in Ihrem Kanton · Swiss Cancer Screening - Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes bei Kindern
- Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten wie z.B. Dickdarmkrebs
- Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten in der allgemeinen Bevölkerung, einschliesslich Massnahmen, die sich an alle Personen einer bestimmten Altersgruppe oder an alle Männer oder alle Frauen richten.
- Unfall- und krankheitsbedingte Behandlungen durch Zahnärzte
- Keine Leistungen für Zahnstellungskorrekturen (z.B. Zahnspangen) und Dentalhygiene
Medikamente & Hilfsmittel
Ärztlich verordnete Pflichtmedikamente gemäss «Spezialitäten- und Arzneimittelliste» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: CHF 180 pro Jahr für Sehhilfen
- Danach nur bei krankheitsbedingter Sehschwäche
- Weitere Hilfsmittel gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Reisen & Ausland
- Notfall-Behandlung bis zum Doppelten der Schweizer Tarife
- Beachten Sie: Innerhalb EU/EFTA und UK: Leistungen nach Sozialtarif des Aufenthaltslandes (Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen) Ausserhalb EU/EFTA und UK: bis max. zweifacher Betrag nach CH-Tarif (Wohnort)
- Krankentransport 50 % bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr
Transport & Rettung
- Krankentransport 50 % bis CHF 500.– pro Kalenderjahr
- Rettungskosten 50 % bis CHF 5'000.– pro Kalenderjahr
Mutterschaft
- Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen max. CHF 150.-
- Maximal 3 Stillberatungen durch Hebammen oder Krankenschwestern
- 7 Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und 1 nach der Geburt
- Maximal 2 Ultraschalluntersuchungen
- Beachten Sie: Bei Krankheitsverdacht oder Risikoschwangerschaften gelten andere Bestimmungen.
Spital
Heilungs- und Aufenthaltskosten in der allgemeinen Abteilung im Listenspital (öffentlich oder privat) Ihres Wohnkantons. Dasselbe gilt für Rehakliniken und Psychiatrien.
Pflege
Ärztlich verordnete Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen.
So sparen Sie Prämien
Mit diesen Tipps bezahlen Sie weniger Prämien
Kombi-Rabatt
Wenn Sie sich für SmartCare, TelFirst, CareMed, FlexCare oder HMO entscheiden, profitieren Sie von 5 % Rabatt auf die Zusatzversicherungen Mivita Reala, Comforta und Spital.
Häufig gestellte Fragen
Beim Hausarztmodell, wie das CareMed-Modell auch genannt wird, wenden Sie sich bei medizinischen und gesundheitlichen Fragen immer zuerst an Ihren von Atupri anerkannten Hausarzt/Ihre Hausärztin. Augenarzt sowie Frauenarzt können Sie für Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen unabhängig vom Hausarzt konsultieren. In Notfällen gehen Sie direkt zum Notfallarzt.
Sofern Kundinnen und Kunden sich nicht an die vorgegebenen Abläufe des CareMed Modells halten, behält sich Atupri vor (gemäss AVB), die entsprechenden Personen ins Standard Modell umzuteilen.
Haben Sie das Grundversicherungsmodell FlexCare, CareMed oder HMO? Dann finden Sie hier eine Liste unserer anerkannten Ärztinnen und Ärzte.
Rechte & Vertragliches - Das Wichtigste auf einen Blick
Bitte beachten Sie: Alle Angaben dienen zur Übersicht und Information und sind nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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