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Prämienverbilligung PV

Sie haben ein tiefes oder mittleres Einkommen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung (PV). 

Versicherte, die über ein geringeres jährliches Einkommen verfügen, haben möglicherweise das Recht auf Verbilligung der Krankenkassenprämie. Der Entscheid für oder gegen eine Verbilligung ist abhängig von Ihrem Einkommen, dem Zivilstand und Ihrem Wohnkanton.


Gut zu wissen
  • Nicht wir, sondern die Behörde Ihres Wohnkantons entscheidet, ob Sie eine Prämienverbilligung erhalten
  • In den meisten Kantonen wird der Entscheid anhand der Steuererklärung gefällt
  • Das Geld für die Prämienverbilligung kommt zu uns, wir ziehen den Betrag dann direkt von Ihrer Prämienrechnung ab
  • Rund 1/4 der Schweizer Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung, eine Anfrage lohnt sich also

Habe ich Anrecht auf Prämienverbilligung?

Klicken Sie auf Ihren Kanton und erfahren Sie, wie und wohin Sie Ihr Gesuch einreichen können.
 

Aargau
Individuelle Prämienverbilligung Aargau
Auskunftsstelle Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt in Ihrer Wohngemeinde oder SVA Aargau
Kyburgerstrasse 15
5001 Aarau
Tel. 062 836 81 81
Fax 062 836 81 99
E-Mail: info@sva-ag.ch
www.sva-ag.ch
Vorgehen? Antragsformular wird den möglicherweise anspruchsberechtigten Personen automatisch zugestellt. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können die Gesuchsunterlagen bei der Wohngemeinde verlangen.
Einreichfrist Antragstellung 31.05. (im Vorjahr zum Jahr der Prämienverbilligung)
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Bemerkungen In Einzelfällen erfolgt die Auszahlung direkt durch die SVA Aargau an die Berechtigten.
Appenzell Innerrhoden
Individuelle Prämienverbilligung Appenzell Innerrhoden
Auskunftsstelle Appenzell I. Rh.
Gesundheitsamt
Hoferbad 2
9050 Appenzell
Tel. 071 788 92 50
Fax 071 788 94 58
E-Mail: info@gsd.ai.ch
www.ai.ch
Vorgehen? Berechtigung wird durch den Kanton automatisch festgestellt. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können sich beim Gesundheitsamt erkundigen.
Einreichfrist Antragstellung keine
Auszahlung Der gutgeschriebene Beitrag wird pro Person anteilmässig über die Prämienrechnung des Krankenversicherers gutgeschrieben.
Appenzell Ausserrhoden
Individuelle Prämienverbilligung Appenzell Ausserrhoden
Auskunftsstelle Ausgleichskasse und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Neue Steig 15
Postfach
9102 Herisau
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52
E-Mail: info@ahv-iv-ar.ch
www.ahv-iv-ar.ch
Vorgehen? Antragsformular wird den voraussichtlich Anspruchsberechtigten Ende Jahr automatisch zugestellt. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können die Gesuchsunterlagen bei der AHV Gemeindezweigstelle erlangen.
Einreichfrist Antragstellung 31.03.
Auszahlung Allfällige Prämienverbilligungen werden direkt den entsprechenden Krankenkassen überwiesen. Es erfolgen keine Auszahlungen mehr direkt an die Versicherten selber.
Basel-Stadt
Individuelle Prämienverbilligung Basel-Stadt
Auskunftsstelle Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
Tel. 061 267 86 66
Fax 061 267 86 44
E-Mail: asb-pv@bs.ch
www.asb.bs.ch
Vorgehen? Antragstellung durch Versicherten an das Amt für Sozialbeiträge
Einreichfrist Antragstellung keine, Anspruch wird ab Folgemonat der Antragsstellung geprüft
Auszahlung Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert.
Basel-Land
Individuelle Prämienverbilligung Basel-Land
Auskunftsstelle Sozialversicherungsanstalt Basel- Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25
Fax 061 425 25 00
E-Mail: info@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch
Vorgehen? Antragsformular inkl. Berechnung der Prämienverbilligung wird den im Kanton Basel-Landschaft bereits wohnhaften und Berechtigten automatisch zugestellt. Die Gesuchsunterlagen für Zuzüger sowie die Gesuchsformulare für Quellenbesteuerte Personen, können auf der Homepage www.sva-bl. ch runtergeladen werden.
Einreichfrist Antragstellung nach Erhalt des Antrages, innerhalb eines Jahres
Auszahlung Die Prämienverbilligung wird an den jeweiligen Krankenversicherer überwiesen. Dieser zieht anschliessend den Betrag der Prämienverbilligung von der Prämienrechnung ab.
Bern
Individuelle Prämienverbilligung Bern
Auskunftsstelle Amt für Sozialversicherung
Abteilung Prämienverbilligung und
Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 031 636 45 00
E-Mail: asv.pvo@be.ch
www.be.ch/pvo
Vorgehen?

In der Regel wird der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund der Steuerdaten automatisch überprüft. Berechtigte Personen werden vom Amt für Sozialversicherungen (ASV) schriftlich informiert.

Ausnahmen: Bei bestimmten Personengruppen kann das Anrecht nicht automatisch überprüft werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website des Amtes für Sozialversicherungen genauer zu informieren.

Einreichfrist Antragstellung keine
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich
Bemerkung Einzelne Personengruppen müssen die Prämienverbilligung beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Auskunftsstelle.
Fribourg
Individuelle Prämienverbilligung Fribourg
Auskunftsstelle

Kantonale Versicherungsanstalt KSVA
Abteilung Prämienverbilligung
Impasse de la Colline 1
1762 Givisiez
Tel. 026 426 70 00
E-Mail: rpi@ecasfr.ch
www.caisseavsfr.ch

Vorgehen Falls ein Antrag auf Prämienverbilligung eingereicht werden möchte, so kann die aufgeführte zuständige kantonale Behörde kontaktiert werden.
Genf
Individuelle Prämienverbilligung Genf
Auskunftsstelle Service de l’assurance-maladie
Route de Frontenex 62
1207 Genève
Tel. 022 546 19 00
Fax 022 546 19 19
E-Mail: sam@etat.ge.ch
www.ge.ch
Vorgehen? Die Bezugsberechtigten, d.h. Personen deren ausschlaggebendes Einkommen den vorgeschriebenen Normen entspricht, erhalten automatisch eine Bescheinigung der Subventionen. Personen zwischen 18 und 25 Jahren können schriftlich ein Gesuch stellen. Für mehr Informationen: https://www.ge.ch/organisation/service-assurance-maladie
Einreichfrist Antragstellung 31.12
Auszahlung Die zugesprochene Summe wird der auf der Police erwähnten Krankenkasse ausgerichtet.
Bemerkung Die Krankenkasse erhält direkt eine Liste der Bezugsberechtigten; diese erhalten eine Bescheinigung er Subvention.
Glarus
Individuelle Prämienverbilligung Glarus
Auskunftsstelle Kantonale Steuerverwaltung
Abteilung IPV
Hauptstrasse 11
8750 Glarus
Tel. 055 646 61 50
Tel. 032 952 11 11
E-Mail: info@svgl.ch
www.gl.ch
Vorgehen? Das Antragsformular wird den voraussichtlich Anspruchsberechtigten zugestellt.
Einreichfrist Antragstellung 31.01
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienabrechnung ersichtlich. In Sonderfällen erfolgt die Auszahlung eines allfälligen Überschusses an den Anspruchsberechtigten.
Bemerkung Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) wird die Prämienverbilligung monatlich mit der EL ausbezahlt. Für Berechtigte erfolgt die Mitteilung direkt an die Krankenkasse.
Graubünden
Individuelle Prämienverbilligung Graubünden
Auskunftsstelle Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden, Team IPV
Ottostrasse 24
7000 Chur
Tel. 081 257 41 11
Fax 081 257 42 22
E-Mail: info@sva.gr.ch
www.sva.gr.ch
Vorgehen? Berechtigte des Vorjahres erhalten anfangs Jahr automatisch einen Bezugsberechtigungsschein zugestellt, sofern weiterhin Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, beziehen ein Anmeldeformular über die Wohnsitzgemeinde.
Einreichfrist Antragstellung 31.12
Auszahlung Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die IPV für die Bezahlung der Krankenkassenprämien verwendet wird.
Bemerkung Neue Berechtigte können das Anmeldformular mit Wegleitung über die Wohnsitzgemeinde beziehen.
Jura
Individuelle Prämienverbilligung Jura
Auskunftsstelle

Caisse de compensation du canton du Jura
Rue Bel-Air 3
Case postale 368
2350 Saignelégier
Tel. 032 952 11 11
Fax 032 952 11 01
E-Mail: mail@ccju.ch
www.caisseavsjura.ch

Vorgehen? Antragsformular wird in der Regel den Berechtigten automatisch zugestellt. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können sich bei der Ausgleichskasse erkundigen.
Einreichfrist Antragstellung 31.12
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Bemerkung Für Berechtigte erfolgt die Mitteilung direkt an die Krankenkasse.
Luzern
Individuelle Prämienverbilligung Luzern
Auskunftsstelle AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder Ausgleichskasse Luzern
Würzenbachstrasse 8
Postfach
6000 Luzern 15
Tel. 041 209 00 01
Fax 041 375 05 00
E-Mail: jpv@ahvluzern.ch
www.ahvluzern.ch
Vorgehen? Die Anmeldung kann ab ca. Ende August des Vorjahres elektronisch unter www.ahvluzern.ch eingereicht werden. Ebenfalls kann die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes beantragt werden. Es werden nur jene Personen automatisch von der Ausgleichskasse Luzern mit einer Anmeldung bedient, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens eine Anmeldung eingereicht haben. Wenn der Anspruch auf Prämienverbilligung in den beiden vorangegangenen Jahren abgelehnt wurde, erfolgt keine automatische Zustellung mehr.
Einreichfrist Antragstellung Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres einzureichen, für das Prämienverbilligung beansprucht wird. Wird die Anmeldung im Anspruchsjahr eingereicht, besteht ein Anspruch erst ab Folgemonat der Einreichung.
Auszahlung Die Prämienverbilligung wird direkt an die betreffende Krankenversicherung ausbezahlt. Die Versicherten erhalten dadurch eine monatlich reduzierte Prämienrechnung.
Bemerkung Nach Ablauf der Einreichefrist besteht ein Anspruch ab Folgemonat der Einreichung.
Neuenburg
Individuelle Prämienverbilligung Neuenburg
Auskunftsstelle

Office cantonal de l'assurance-maladie
Espace de l'Europe 2
Case postale 716
2000 Neuchâtel
Tel. 032 889 66 30
Fax 032 889 60 92
E-Mail: service.assurancemaladie@ne.ch
www.ne.ch

Vorgehen? In der Regel wird das Antragsformular direkt den Berechtigten zugestellt. Einige Zielgruppen müssen von sich aus einen Antrag stellen.
Einreichfrist Antragstellung Keine.
Für die Zielgruppen rückwirkend auf das Datum der Antragstellung
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Bemerkung Für Berechtigte erfolgt die Mitteilung direkt an die Krankenkasse.
Nidwalden
Individuelle Prämienverbilligung Nidwalden
Auskunftsstelle Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
Fax 041 618 51 01
E-Mail: info@aknw.ch
www.aknw.ch
Vorgehen? Anmeldeformular zu verlangen bei der Ausgleichskasse oder bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinde. Ab März 2014 werden die Anträge an diejenigen Personen versendet, welche aufgrund der Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben.Bereits Berechtigte erhalten im Folgejahr das Antragsformular zugestellt, sofern sie aufgrund der Steuerwerte mutmaßlich einen Anspruch auf Prämienverbilligung
Einreichfrist Antragstellung 31.04
Auszahlung Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse.
Obwalden
Individuelle Prämienverbilligung Obwalden
Auskunftsstelle Gesundheitsamt
Prämienverbilligung
St. Antonistrasse 4
Postfach 1243
6061 Sarnen
Tel. 041 666 64 58
Fax 041 666 63 15
E-Mail: praemienverbilligung@ow.ch
www.ow.ch
Vorgehen?

Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird nur auf Anmeldung oder Antrag der anspruchsberichtigten Person berechnet.

Personen, die Mitte Dezember kein Anmeldeformular erhalten haben, können mit Hilfe des Antragsformulars einen Anspruch geltend machen.

Einreichfrist Antragstellung 31.05
Auszahlung Die Auszahlung erfolgt innert 14 Tagen nach Versand der Verfügung direkt an die Krankenversicherung. Diese reduziert anschliessend die entsprechende Prämienrechnung.
Bemerkung Keine
Schaffhausen
Individuelle Prämienverbilligung Schaffhausen
Auskunftsstelle SVA Schaffhausen
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 61 11
Fax 052 632 61 99
E-Mail: info@svash.ch
www.svash.ch
Vorgehen? Personen, welche aufgrund der Steuerwerte voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten das Antragsformular in der Regel bis Februar automatisch zugestellt.
Einreichfrist Antragstellung 30.04
Auszahlung Die Auszahlung der Prämienverbilligung geht direkt an die Krankenversicherer.
Schwyz
Individuelle Prämienverbilligung Schwyz
Auskunftsstelle Ausgleichskasse Kanton Schwyz
Abteilung Prämienverbilligung
Rubiswilstrasse 8
Postfach 53
6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
E-Mail: info@aksz.ch
www.aksz.ch
Vorgehen? Antragsformular wird den voraussichtlich berechtigten Personen anfangs April automatisch zugestellt. Die Anmeldung erfolgt jeweils im Vorjahr. Die Anmeldung für die Prämienverbilligung für das kommende Jahr muss bis spätestens 30. September der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden.
Einreichfrist Antragstellung 30.09
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Solothurn
Individuelle Prämienverbilligung Solothurn
Auskunftsstelle Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Allmendweg 6
4528 Zuchwil
Postfachadresse:
Postfach 116
4501 Solothurn
Tel. 032 686 22 00
E-Mail: info@akso.ch
www.akso.ch
Vorgehen? Antragsformular wird den Berechtigten in der Regel automatisch zugestellt. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können sich bei der Ausgleichskasse erkundigen.
Einreichfrist Antragstellung 31.07
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
St. Gallen
Individuelle Prämienverbilligung St.Gallen
Auskunftsstelle

SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Tel. 071 282 66 33
Kontakt: www.svasg.ch/kontakt-ipv
www.svasg.ch

Vorgehen? Antragsformular wird den voraussichtlich Anspruchsberechtigten bis zum 31. Dezember des Vorjahres, für das zugrundeliegende Jahr, automatisch zugestellt. Im Online-Schalter auf der Website www.svasg.ch besteht die Möglichkeit, den allfälligen Anspruch selbst zu berechnen. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können bei der SVA St. Gallen eine Anmeldung machen.
Einreichfrist Antragstellung 31.03
Auszahlung Die Prämienverbilligung wird grundsätzlich an die Kasse ausbezahlt und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Thurgau
Individuelle Prämienverbilligung Thurgau
Auskunftsstelle

Sozialversicherungszentrum Thurgau
St. Gallerstrasse 11
8501 Frauenfeld
Tel. 058 225 75 75
Fax 058 225 75 76
E-Mail: info@svztg.ch
www.svztg.ch

Vorgehen? Antragsformular wird den Berechtigten automatisch zugestellt. Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können sich bei der Wohnsitzgemeinde erkundigen.
Einreichfrist Antragstellung 1 Monat nach Erhalt des Antrages, bzw. 31.12. des Anspruchjahres
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Tessin
Individuelle Prämienverbilligung Tessin
Auskunftsstelle Istituto delle assicurazioni sociali
Servizio sussidi assicurazione malattia
Via Ghiringhelli 15a
6500 Bellinzona
Tel. 091 821 93 11
Fax 091 821 93 99
E-Mail: sussidi@ias.ti.ch
www.iasticino.ch
Vorgehen? Berechtigte erhalten aufgrund der Steuermeldung das Antragsformular automatisch. Jene, die kein Formular erhalten haben, können dieses bei der Auskunftsstelle telefonisch verlangen. Im Prinzip soll das Formular bis 31.12. des Vorjahres vorgelegt werden.
Einreichfrist Antragstellung (siehe unter Vorgehen)
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich. In Ausnahmefällen zahlt das Amt der Krankenversicherung die Summe direkt an den Anspruchsberechtigten.
Uri
Individuelle Prämienverbilligung Uri
Auskunftsstelle Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri
Amt für Gesundheit
Klusenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. 041 875 24 30
Fax 041 875 21 54
E-Mail: info@svsuri.ch
www.ur.ch
Vorgehen? Aufgrund einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden keine Antragsformulare mehr verschickt. Stattdessen wird der Anspruch auf Prämienverbilligung bei allen Personen automatisch durch das Amt für Gesundheit berechnet. Wer einen Anspruch auf Prämienverbilligung hat, wird schriftlich darüber informiert.
Einreichfrist Antragstellung  
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse.
Wallis
Individuelle Prämienverbilligung Wallis
Auskunftsstelle Caisse de compensation du canton du Valais
Abteilung Subventionen
Avenue Pratifori 22
1950 Sion
Tel. 027 324 91 11
Fax 027 324 94 63
E-Mail: subvention@avs.vs.ch
www.avs.vs.ch
Vorgehen? Die Subventionsberechtigten werden aufgrund der Steuerveranlagung automatisch erfasst. Die Mitteilung zum Subventionsanrecht werden den Subventionsberechtigten, die im Steuerregister erfasst sind, automatisch ab Ende Februar zugestellt.
Einreichfrist Antragstellung 31.12. des Subventionsjahres
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Waadt
Individuelle Prämienverbilligung Waadt
Auskunftsstelle Office vaudois de l'assurance-maladie
Ch. de Mornex 40
1014 Lausanne
Tel. 021 557 47 47
Fax 021 557 47 50
E-Mail: info.occ@vd.ch
www.vd.ch
Vorgehen? Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können sich bei ihrer Wohngemeinde erkundigen.
Einreichfrist Antragstellung Am ersten Tag des Monats der Anfrage
Auszahlung Der Zuschuss wird direkt dem Krankenversicherer bezahlt und nicht dem Versicherten selber.
Kommentare OCC sendet Entscheid, betr. Prämienverbilligung, an die Krankenkasse und dem Berechtigten.
Zug
Individuelle Prämienverbilligung Zug
Auskunftsstelle Ausgleichskasse Zug
Baarerstrasse 11
Postfach
6302 Zug
Tel. 041 560 47 00
Fax 041 560 47 47
E-Mail: info@akzug.ch
www.akzug.ch
Vorgehen? Antragsformular wird den Berechtigten automatisch zugestellt. Weitere Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, können ein Antragsformular bei der Gemeindestelle beziehen.
Einreichfrist Antragstellung 30.04.
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
Kommentare In Einzelfällen erfolgt die Auszahlung direkt durch die kantonale Ausgleichskasse an die Berechtigten.
Zürich
Individuelle Prämienverbilligung Zürich
Auskunftsstelle Für die Landgemeinden:
Sozialversicherungsanstalt Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel: 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazuerich.ch
www.svazuerich.ch

Für die Stadt Zürich:
Städtische Gesundheitsdienste
Krankenversicherung
Walchestrasse 31, Postfach
8021 Zürich
Tel. 044 412 25 90
Fax 044 412 23 93
E-Mail: sgd@zuerich.ch
www.stadt-zuerich.ch/sgd

Für die Stadt Winterthur:
Departement Soziales
Individuelle Prämienverbilligung
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Tel. Tel. 052 267 64 04
Fax 052 267 63 58
E-Mail: kvg-stelle@win.ch
www.soziales.winterthur.ch
Vorgehen? Berechtigung wird durch den Kanton automatisch festgestellt. Personen, die einen Anspruch geltend machen wollen, können sich bei der Wohngemeinde erkundigen.
Einreichfrist Antragstellung 2 Monate nach Erhalt des Antrages bzw. 31.12. des Anspruchjahres
Auszahlung Die Prämienverbilligung erfolgt an die Krankenkasse und ist auf der Prämienrechnung ersichtlich.
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